FERIENWOHNUNG KUHGEHREN

Die Ferienwohnungen Kuhgehren und Hammerspitze sind direkt nebeneinander, sie können auch zusammen gebucht werden.

  • Erdgeschoßwohnung 45 qm mit
  • Terrasse
  • 2  Personen
  • Wohnschlafraum mit Schrankbetten
  • Kochnische mit Essecke
  • separater Schlafraum mit Doppelbetten
  • Dusche/WC, Haartrockner
  • große Terrasse mit Berg- und Talblick
  • Küche – komplett eingerichtet mit Kaffeemaschine, Wasserkocher, Toaster und Mikrowelle
  • SAT-TV
  • Radiowecke
  • W-LAN
  • Nichtraucherwohnung

Grundriss Kuhgehren



Verfügbarkeit der Ferienwohnungen


Preisgestaltung der Ferienwohnung Kuhgehren

WINTER 2020/2021

Weihnachten

Fasching

 

19.12.2020  bis 08.01.2021

12.02.2021  bis 26.02.2021

 

79,00 EUR

Winter Vor- und Nachsaison

28.11.2020 bis  18.12.2020

09.01.2021 bis  29.01.2021

69,00 EUR
Winterhauptsaison

30.01.2021 bis 12.02.2021

27.02.2021 bis 09.04.2021

 

75,00 EUR

Vor- und Nachsaison                         18.04.2020 bis 29.05.2020        65,00 EUR

                                                        10.10.2020  bis  27.11.2020

 
 Hauptsaison                                     30.05.2020 bis 09.10.2020        65,00 EUR  

Sommer 2020

Die Zahlung der Ferienwohnung erfolgt in Bar.

 

ANZAHLUNG:

Nach unserer Reservierungszusage bitten wir Sie um eine Anzahlung von € 200,00 mittels Überweisung. Spesenfrei für EU Standardüberweisung Walser Raiffeisenbank, IBAN: AT79 3743 4000 0003 5220, BIC: RANJAT2B.

 

Alle Preise verstehen sich pro Tag für 2 Personen. Für jede weitere Person berechnen wir pro Tag € 10,00 bis € 18,00.  Im Preis enthalten sind Heizung, Strom, Wasser und Müll.  Bettwäsche, Tischwäsche und Handtücher werden von uns gestellt. Gesondert berechnet wird die Endreinigung, je nach Größe der Wohnung. Ebenso  die Kurtaxe, derzeit pro Tag und Person ab 14 Jahre  € 3,50.

 

STORNIERUNG EINES MIETVERTRAGES:

Bei Bestellung eines Zimmers entsteht zwischen Vermieter und Gast ein Vertrag, der von beiden Teilen eingehalten werden muss. Bricht einer der beiden Partner diesen Vertrag, so ist er zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet. Ausschlaggebend dafür sind die Paragraphen des „Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches Österreichs“. Der Geschädigte ist allerdings verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Sagt also ein Gast ab, so ist der Vermieter verpflichtet, die freien Zimmer anzubieten. Es genügt dafür die Daten im Computer frei zu melden oder eine schriftliche Meldung beim Tourismusbüro. Können die Betten nicht oder teilweise belegt werden, so ist die Differenz vom Gast zu bezahlen, abzüglich des nicht entstandenen Aufwandes.

 

REISERÜCKTRITTSVERSICHERUNG:

Damit für Sie und für uns keine Unannehmlichkeiten entstehen, empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.


Ihre Anfrage für die Ferienwohnung Kuhgehren

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Schön zu wissen – Kuhgehren 1.910 m

Der Kuhgehren ist ein wunderschöner Aussichtsberg auf das gesamte Kleinwalsertal. Sie können mit der Kanzelwandbahn im Sommer mit Ihrem Bergbahn inklusive Ticket kostenfrei nach oben fahren und laufen dann über den Kuhgehrensattel in einer gemütlichen Stunde zum Kuhgehern.

Ein Abstieg über die Innere Kuhgehrenalpe kann mit einer deftigen Brotzeit belohnt werden.

Kuhgehrenspitze 1.910 m
Kuhgehrenspitze 1.910 m