Preise

Sommer 2012

Haus 38

15.04. - 30.06.2012
07.10. - 30.11.2012

01.07. - 06.10.2012

Zwölfer und Kuhgehren

€ 41,00

€ 45,00

Hammerspitze

€ 37,00

€ 39,00

Haus 39

 

 

Kanzelwand u. Widderstein

€ 37,00

€ 39,00

Ifen und Fellhorn

€ 43,00

€ 47,00

 Winter  2011/2012

Haus 38


18.12.11 - 07.01.12
18.02.12 - 03.03.12
 

29.01.12 - 17.02.12
03.03.12 - 17.03.12

08.01.12 - 28.01.12
18.03.12 - 14.04.12

Zwölfer und Kuhgehren

€ 64,00

€ 61 ,00

€ 54 ,00

Hammerspitze

€ 52,00

€ 50,00

€ 44,00

Haus 39

 

 

 

Kanzelwand u. Widderstein

€ 52,00

€ 50,00

€ 44,00

Ifen und Fellhorn

€ 68,00

€ 64,00

€ 58,00


Alle Preise verstehen sich pro Tag für 2 Personen. Für jede weitere Person berechnen wir € 5,00 bis € 10,00. Im Preis enthalten sind Heizung, Strom, Wasser und Müll. Bett - Tischwäsche und Handtücher werden von uns gestellt. Gesondert berechnet wird die Endreinigung, je nach Größe der Wohnung  und die Kurtaxe, derzeit pro Tag und Person ab 14 Jahre € 2,50. Die Wohnungen verfügen alle  über SAT-TV, Radiowecker und Telefon.
Die Wohnküchen oder Kochnischen sind komplett eingerichtet (Kaffeemaschine, Wasserkocher und Toaster. In den Wohnungen Fellhorn und Kanzelwand in unserem Walserhaus ist die Raumhöhe teilweise nur 1,95 m.
Alle Wohnungen sind Nichtraucherwohnungen.

Stornierung eines Mietvertrages: 
Bei Bestellung eines Zimmers entsteht zwischen Vermieter und Gast ein Vertrag, der von beiden Teilen eingehalten werden muss. Bricht einer der beiden Partner diesen Vertrag, so ist er zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet. Ausschlaggebend dafür sind die Paragraphen des „Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches Österreichs“. Der Geschädigte ist allerdings verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Sagt also ein Gast ab, so ist der Vermieter verpflichtet, die freien Zimmer anzubieten. Es genügt dafür die Daten im Computer frei zu melden oder ein schriftliche Meldung beim Tourismusbüro. Können die Betten nicht oder teilweise belegt werden, so ist die Differenz vom Gast zu bezahlen abzüglich des nicht entstandenen Aufwandes.
Bei Ferienwohnungen etwa 10 Prozent (falls im Preis enthalten, muss auch die Gästetaxe abgezogen werden). Der gesamte Restbetrag über die Dauer des gebuchten Aufenthaltes bzw. der nicht belegten Tage kann dem Gast in Rechnung gestellt werden.
Wir empfehlen eine Reiserücktritt - Versicherung.

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